„Ich habe schon erlebt, wie die Buchhaltung in einer Kladde geführt wurde, und dieses Heft lag dann in der Küchenbank“, erzählte der Gummersbacher Steuerberater Dr. Arnd Bretschneider. Auf diese Art und Weise ließen sich die Finanzen eines Vereins heute jedoch nicht mehr regeln, meinte der Fachmann bei seinem Vortrag in der Wiehler Sparkasse und verwies auf professionelle Buchhaltungsprogramme für den Computer.
Zu der Informationsveranstaltung über „Grundlagen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“ am Mittwoch, 27. Februar, hatte die Sparkasse der Homburgischen Gemeinden mehr als 300 regionale Vereine und ihre Abteilungen eingeladen. Der Einladung folgten über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Sport-, Kunst-, Karneval- oder Dorfgemeinschaftsvereinen, aus Kinderschutzbund, Selbsthilfegruppen oder Hilfsorganisationen.
„Wir scheinen einen Nerv getroffen zu haben“, freute sich Sparkassendirektor Manfred Bösinghaus über die große Resonanz. Er lobte das Engagement der ehrenamtlichen Vorstände, Finanzverwalter und Kassenprüfer: „Sie stellen ihre Freizeit in den Dienst der Allgemeinheit.“ Diese Arbeit bringe Verantwortung, aber auch Risiken mit sich: „In Sachen Steuern und Spenden gibt es eine Reihe von Fußangeln. Wer sie übersieht, hängt am Fliegenfänger.“
Damit dies den oberbergischen Verantwortlichen nicht passiert, informierte sie der Diplom-Kaufmann und Steuerberater Dr. Arnd Bretschneider in Wiehl über Gemeinnützigkeit und steuerbegünstigte Zwecke, über Steuerarten und Freibeträge. Denn die Aussage „Ich wusste es nicht besser!“ lasse das Finanzamt nicht gelten, erklärte der Mitarbeiter der Gummersbacher Kanzlei Schöneberg. Seiner Einschätzung nach, werde der Fiskus in Zukunft sogar ein verstärktes Augenmerk auf die Finanzführung der Vereine werfen.
„Sie stellen Dinge auf die Beine, die der Staat nicht leistet, und daher bietet er ihnen Steuerfreiheiten und den Spendenabzug“, sagte Bretschneider. Wer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken diene, erhalte Begünstigungen bei Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. So würden zum Beispiel auf Spenden oder Mitgliedsbeiträge keine der vier Steuern erhoben.
„Anders ist dies jedoch, bei Einnahmen ab einer gewissen Höhe aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“, verwies Bretschneider auf eine der Fußangeln. „Steuern zahlen sie daher auf die Einnahmen bei einem Schützenfest oder auf die Einnahmen durch Anzeigen in Mitgliederzeitschriften oder Bandenwerbung am Fußballplatz.“ Auch dürften eventuell entstehende Verluste bei einem Fest wiederum nicht mit Spendeneinnahmen ausgeglichen werden.
„Sie sollten noch einmal ihre Satzungen daraufhin überprüfen, ob sie noch den aktuellen Anforderungen an die Steuerbegünstigungen entspricht“, riet Bretschneider und verwies auf bestehende Mustersatzungen des Bundesfinanzministeriums. Der Steuerberater ging auch auf aktuelle Gesetzesänderungen ein: „Konnten bisher Spenden in Höhe von fünf oder zehn Prozent der gesamten Einkünfte abgesetzt werden, liegt diese Grenze nun bei 20 Prozent.“ Nach dem Vortrag nutzten die Gäste die Gelegenheit, dem Steuerfachmann Fragen zu stellen. Dabei informierten sie sich unter anderem über Vergütungen für Ehrenamtliche oder über die langfristige Verwendung von Großspenden.
Die wichtigsten Informationen des Vortrags sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht: www.sparkasse-wiehl.de
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Fotos: Christian Melzer
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