Ein fröhlicher Fastelovend ist für viele Jecken der Höhepunkt des Jahres. Durch KO-Tropfen und sexualisierte Gewalt kann der Karneval allerdings zum Albtraum werden. Das Netzwerk Oberberg gegen Gewalt warnt vor KO-Tropfen und damit verbundenen sexuellen Übergriffen.

Das Netzwerk Oberberg no- gegen Gewalt gibt folgende Tipps:
- Lass dein Getränk niemals unbeaufsichtigt und akzeptiere keine Getränke von Fremden.
- Wenn du dir unsicher bist, lass dein Getränk stehen.
- Vertraue deinem Instinkt:
Wenn dir etwas merkwürdig vorkommt oder du dich unwohl fühlst, suche
SOFORT Hilfe und informiere Freundinnen/ Freunde, Bekannte oder das Personal. - Passt aufeinander auf!
Deine Sicherheit hat oberste Priorität. Sei wachsam und achte auf dich und deine Mitmenschen!

Hilfe und Ratschläge für Opfer von sexualisierter Gewalt
Wenn man Opfer von sexualisierter Gewalt geworden ist, sollte man sich unbedingt medizinisch versorgen lassen. Viele der Betroffenen überlegen, ob sie Strafanzeige stellen, aber die meisten von ihnen sind nach sexualisierter Gewalt traumatisiert und nicht in der Lage, kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.
Wenn man sich noch unsicher ist, ob man unmittelbar nach der Tat eine Anzeige erstatten möchte, sollte man die Ärztin/den Arzt Kontakt zur Polizei aufnehmen lassen oder man wendet sich selbst an die Polizei.
Wenn man sich die Entscheidung offenhalten möchte, sollte man die Ärztin/den Arzt um eine anonyme Spurensicherung bitten. Die Spuren werden mit einer Chiffrenummer anonym im Rechtsmedizinischen Institut gelagert. Davon erfährt die Polizei nichts, da sie anderenfalls Ermittlungen aufnehmen müsste.
Man hat also Zeit, in Ruhe zu überlegen, ob man die Täterin/den Täter anzeigen will: im Oberbergischen Kreis gibt es die Möglichkeit der Anonymen Spurensicherung (ASS) nach sexualisierter Gewalt. Das Klinikum Oberberg und die Heliosklinik Wipperfürth bieten dieses Verfahren an. Wenn man keine Anzeigen erstatten möchte teile dies unbedingt mit. Danach kann das Verfahren der anonymen Spurensicherung eingeleitet werden. Betroffene Frauen können sich dabei von den geschulten Ärztinnen und Ärzten untersuchen lassen und haben im Nachhinein bis zu 10 Jahre lang Zeit, sich für eine Strafanzeige zu entscheiden. Wichtig ist, dass mögliche Spuren unmittelbar nach der Tat gesichert werden.
Weitere Informationen auf www.obk.de/ass.

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