Zwei Jahre auf Bewährung nach Messerattacke in Wiehl

Gut zweieinhalb Jahre nach einer Messerattacke in der Wiehler Innenstadt hat die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Köln ihr Urteil gesprochen. Ein heute 25-jähriger Afghane wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Symbolbild: pixabay

Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 24. Februar 2023 am Weiherplatz in Wiehl. Ein damals 19-Jähriger hatte sich mit drei Männern getroffen, um Streitigkeiten zu klären. Plötzlich tauchte ein vierter Mann auf – der spätere Angeklagte. Nach kurzem Wortwechsel zog er ein Messer und stach dem jungen Mann in den Rücken.

Als das Opfer flüchten wollte, kam es zu Boden. Der Angreifer stach erneut zu. Der 19-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste eine Woche stationär im Krankenhaus behandelt werden. Schon damals berichtete die Polizei von unkooperativem Verhalten der Beteiligten.

Vor Gericht ging es auch um die Frage, ob der Vorwurf eines versuchten Totschlags im Raum stand. Letztlich entschied die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Alexander Fühling auf gefährliche Körperverletzung. Die widersprüchlichen Aussagen von acht vernommenen Personen erschwerten die Beweisaufnahme.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Nebenkläger, der Anwalt des Opfers, plädierte auf Haft ohne Bewährung. Das Gericht sah jedoch mildernde Umstände: Der Angeklagte sei bislang nicht vorbestraft, habe sich in Deutschland eine stabile Lebenssituation aufgebaut – mit Schulabschluss, Arbeit und Partnerschaft – und habe ein Geständnis abgelegt.

Der Verurteilte entschuldigte sich im Prozess beim Opfer. Er erkannte die Forderung nach 5.000 Euro Schmerzensgeld an, wovon er 1.000 Euro im Gerichtssaal bar übergab. Dies wertete die Kammer als Zeichen der Einsicht und Bereitschaft zur Wiedergutmachung.

In seiner Urteilsbegründung kritisierte Richter Fühling zudem das Amtsgericht Gummersbach, das das Verfahren erst verspätet an das Landgericht weitergegeben habe. Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs sei eine frühere Abgabe angezeigt gewesen.

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