Führerscheinumtausch

Der Oberbergische Kreis weist erneut auf die für den laufenden Führerscheinumtausch maßgeblichen Regelungen hin.

Symbolbild: pixabay

Nach einer EU-Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Dies gilt für alle Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie für Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.

In Deutschland wird der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins durchgeführt. Wann der bisherige Führerschein ungültig wird und zuvor umgetauscht werden muss, ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen, die auch unter www.obk.de/eu-fuehrerschein zu finden sind:

Papierführerscheine: Fristen für den Umtausch
Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:

GeburtsjahrUmtauschfrist gilt bis
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:

AusstellungsjahrUmtauschfrist gilt bis
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind bereits befristet und müssen bis zum auf dem Führerschein vermerkten Gültigkeitsdatum (15 Jahre nach Ausstellungsdatum) durch einen neuen ersetzt werden. Ausnahme: Inhaber der C- und D-Klassen, bei denen auf der Führerscheinrückseite in Spalte 11 ein Befristungsdatum eingetragen ist, müssen gegebenenfalls zwischenzeitlich noch eine Verlängerung für diese speziellen Klassen beantragen.

Aktuell und noch bis zum 19. Januar 2024 müssen also alle diejenigen Fahrerlaubnisinhaberinnen und – inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen alten unbefristet ausgestellten Papierführerschein besitzen, diesen in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Hierzu muss die Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises im Rahmen eines zuvor unter termine.obk.de (Eingabe hierbei ohne www.) online vereinbarten Termins im Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Str. 41A, 51645 Gummersbach-Niederseßmar, aufgesucht werden. Noch einfacher: Die Bewohner von Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros des jeweiligen Wohnortes beantragen. Die nächste relevante Umtauschfrist gilt dann für diejenigen Inhaberinnen und -Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge ab 1971, die ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen müssen.

Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass (wie in bundesweit allen Fahrerlaubnisbehörden) aufgrund des Pflichtumtauschs eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Terminen besteht, sodass Termine zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus zur Verfügung stehen. Es wird also empfohlen, sich frühzeitig vor Fristablauf um einen Termin zu bemühen. Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber, die ihren Führerschein nicht rechtzeitig zum für sie geltenden Termin umgetauscht haben, müssen im Falle einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld rechnen. Bei der Führerscheinstelle ist der Umtausch nach Fristablauf hingegen nicht mit Zusatzkosten verbunden.

Auf die nachfolgend anstehenden Pflichtumtauschfristen wird immer wieder aktuell rechtzeitig hingewiesen.

Führerscheinumtausch in Zahlen:
Bundesweit wird davon ausgegangen, dass insgesamt bis 2033 rund 43 Mio. Führerscheine umgetauscht werden müssen, d.h. etwa halb so viele wie es Einwohner gibt.

Übertragen auf den Oberbergischen Kreis wäre damit von ca. 135.000 Führerscheinen verteilt auf die 12 Laufjahre der Umtauschaktion auszugehen, was pauschal gerechnet etwa 11.000 Umtausche jährlich ausmacht. Da die KfZ-Dichte in ländlichen Regionen in der Regel höher ist als in städtischen, wird eher mit noch mehr Anträgen zu rechnen sein.

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