Führerscheinumtausch: Jetzt Antrag stellen und Wartezeiten vermeiden

Der Oberbergische Kreis erinnert an die aktuellen Fristen für den gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinumtausch und empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

Symbolbild: pixabay

Ab Herbst wird wieder mit einer deutlich steigenden Nachfrage und längeren Bearbeitungszeiten gerechnet. Wer seinen Führerschein bereits jetzt umtauscht, kann dies stressfrei erledigen und vermeidet mögliche Verzögerungen.

Nach einer EU-Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Dies gilt für alle Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie für Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins.

Von den bisherigen Umtauschfristen betroffen waren bereits alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins, die nach 1953 geboren wurden, sowie alle Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Kartenführerscheins mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001.

Die aktuell nächste Umtauschfrist betrifft Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Kartenführerscheins mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004. Diese Führerscheine müssen bis spätestens zum 19. Januar 2027 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Wann darüber hinaus der bisherige Führerschein ungültig wird und zuvor umgetauscht werden muss, ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen, die auch unter www.obk.de/eu-fuehrerschein zu finden sind:

Papierführerscheine: Fristen für den Umtausch

Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:

GeburtsjahrUmtauschfrist gilt bis
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch

Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:

AusstellungsjahrUmtauschfrist gilt bis
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Hinweise zur Antragstellung

Für die Antragstellung muss die Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises im Rahmen eines zuvor unter termine.obk.de online vereinbarten Termins im Straßenverkehrsamt, Kölner Str. 235, 51645 Gummersbach-Niederseßmar, aufgesucht werden.

Noch einfacher: Die Bewohner von Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros des jeweiligen Wohnortes beantragen.

Der Führerscheinumtausch kann zudem auch online beantragt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter www.obk.de/eu-fuehrerschein.

Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die ihren Führerschein nicht rechtzeitig zum für sie geltenden Termin umgetauscht haben, müssen im Falle einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem kann es insbesondere bei Fahrten im Ausland oder bei der Anmietung von Mietwagen zu Problemen kommen.

Bei der Führerscheinstelle ist der Umtausch nach Fristablauf hingegen nicht mit Zusatzkosten verbunden.

Wichtiger Hinweis für geplante Auslandsreisen

Wer den Führerscheinumtausch im Bürgerbüro der Wohnsitzkommune oder direkt bei der Führerscheinstelle beantragt, dessen Führerschein wird befristet und ist im Ausland nicht mehr gültig.

Wer in den kommenden Wochen oder Monaten im Ausland fahren oder im Ausland einen Mietwagen anmieten möchte, sollte dies bei der Terminplanung berücksichtigen.

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